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Zahnärztin im Gespräch mit einem Patienten über Behandlungsplan und Kosten
Kosten & Versicherung

Was der Zahnarzt in der Schweiz kostet — die Preisliste

Von der Kontrolle für CHF 120 bis zum Implantat für CHF 4800: die Schweizer Zahnarztpreise in einer Tabelle. Dazu die eine Zahl, die fast jede Rechnung erklärt — und die kaum eine Praxis von sich aus nennt.

8 Minuten Lesezeit Redaktion Dentalreise, Bern
Kurz beantwortet

Eine Kontrolle kostet in der Schweiz CHF 100–200, eine Dentalhygiene CHF 150–250, eine Füllung CHF 150–400, eine Zirkonkrone rund CHF 1800 und ein Implantat komplett rund CHF 4800. Die Grundversicherung zahlt davon in aller Regel nichts. Den grössten Einzelunterschied zwischen zwei Praxen macht nicht das Material, sondern der frei festgelegte Taxpunktwert: zwischen CHF 1.00 und 1.70 pro Taxpunkt liegen bis zu 70 Prozent auf dem Honoraranteil.

Die Preisliste 2026

Schweizer Zahnarztpreise sind nicht staatlich festgelegt. Was Sie unten sehen, sind deshalb keine Tarife, sondern Marktspannen: die Beträge, die in Schweizer Privatpraxen üblicherweise verrechnet werden. Wo Ihre Praxis innerhalb der Spanne liegt, hängt vom Taxpunktwert, vom Material und vom Aufwand im Einzelfall ab.

Richtpreise Schweiz, Stand 2026. Keine Offerte — verbindlich ist allein der schriftliche Kostenvoranschlag Ihrer Praxis.
BehandlungSchweizWas den Preis treibt
KontrolluntersuchungCHF 100–200Zeitaufwand, Röntgen separat
DentalhygieneCHF 150–250Dauer, Zustand des Zahnfleischs
Röntgen (Einzelbild bis OPG)CHF 30–120Einzelzahn oder Panorama
KompositfüllungCHF 150–400Grösse, Anzahl Flächen
WurzelbehandlungCHF 800–1600Zahl der Kanäle, Mikroskop
Zahn ziehen (einfach)CHF 150–350Lage und Verankerung
Weisheitszahn operativCHF 400–900Verlagerung, Narkoseform
Krone (Zirkon, Vollkeramik)CHF 1400–2400Zahntechnik, nicht Material
Brücke, dreigliedrigCHF 3500–5400drei Kronen plus Planung
Veneer (Keramik)CHF 1200–2000Einzelanfertigung je Zahn
TeilprotheseCHF 1800–3500Gerüst, Halteelemente
Totalprothese pro KieferCHF 2500–4500Abformungen, Einproben
Zahnimplantat komplettCHF 3800–5800Implantat, Abutment, Krone
All-on-4 pro Kieferab CHF 28 000vier Implantate plus Brücke

Zwei Zahlen in dieser Tabelle verdienen einen zweiten Blick. Die Krone ist mit Abstand die häufigste grössere Position — und ihr Preis besteht zu rund zwei Dritteln aus Zahntechnik. Details dazu im Artikel über die Zirkonkrone. Und das Implantat ist der Posten, bei dem Offerten am weitesten auseinandergehen; die Rechnung dazu ist in Was ein Implantat wirklich kostet Position für Position aufgeschlüsselt.

Der Taxpunktwert — die Zahl hinter der Rechnung

Schweizer Zahnarzthonorare werden nicht in Franken kalkuliert, sondern in Taxpunkten. Jede Leistung hat eine feste Punktzahl im Zahnarzttarif. Was ein Punkt wert ist, legt die Praxis für Privatpatientinnen und Privatpatienten jedoch selbst fest.

Zwei Praxen, dieselbe Leistung, dieselbe Punktzahl — und trotzdem CHF 700 Unterschied. Der Grund steht auf keiner Rechnung.

Übliche Taxpunktwerte liegen zwischen CHF 1.00 und CHF 1.70. Eine Behandlung mit 900 Taxpunkten kostet damit je nach Praxis CHF 900 oder CHF 1530 — bei identischer Arbeit, identischem Material und identischer Qualität. Dieser eine Faktor erklärt einen grossen Teil der Preisunterschiede, über die sich Patientinnen und Patienten wundern.

Was die Krankenkasse übernimmt

Bei Zahnbehandlungen gilt in der Schweiz ein Grundsatz, der viele überrascht: Die Grundversicherung zahlt nichts. Karies, Kronen, Brücken, Implantate, Prothesen — all das tragen Sie selbst. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung springt nur in drei engen Ausnahmen nach Art. 31 KVG ein:

  1. bei einer schweren, nicht vermeidbaren Erkrankung des Kausystems,
  2. bei Zahnschäden, die Folge einer anderen schweren Erkrankung sind,
  3. bei Zahnbehandlungen, die zur Therapie einer schweren Allgemeinerkrankung nötig sind.

Unfälle laufen über die Unfallversicherung, nicht über die Zahnzusatzversicherung. Eine Zahn-Zusatzversicherung beteiligt sich typischerweise mit 50 bis 80 Prozent bis zu einem Jahresmaximum, in der Regel nach einer Wartefrist und nur mit vorgängiger Kostengutsprache. Was bei einer Behandlung im Ausland gilt, steht in Zahnbehandlung im Ausland und die Krankenkasse.

Zahnarztkosten von den Steuern abziehen

Der am häufigsten übersehene Rabatt kommt nicht von der Praxis, sondern vom Steueramt. Zahnarztkosten gelten als Krankheitskosten und sind abziehbar, soweit sie selbst getragen wurden und einen Selbstbehalt übersteigen — bei der direkten Bundessteuer fünf Prozent des Nettoeinkommens. Die Kantone setzen teils eigene Schwellen.

Praktisch heisst das: Bei einem Nettoeinkommen von CHF 80 000 sind die ersten CHF 4000 nicht abziehbar, alles darüber schon. Zwei Folgerungen ergeben sich daraus:

  • Quittungen sammeln. Auch Dentalhygiene, Medikamente und Fahrtkosten zur Behandlung zählen zu den Krankheitskosten.
  • Behandlungen bündeln. Wer eine grössere Sanierung über zwei Jahre streckt, überschreitet die Schwelle womöglich in keinem der beiden Jahre. Im selben Steuerjahr abgeschlossen, wirkt der Abzug.

Der Abzug gilt unabhängig davon, wo behandelt wurde — auch eine Rechnung aus Budapest, Belgrad oder Antalya ist eine Krankheitskostenquittung, sofern sie auf Sie lautet und den Behandlungsinhalt ausweist.

Wenn das Geld nicht reicht

Eine Sanierung über CHF 10 000 ist für viele Haushalte nicht aus dem Laufenden zu bezahlen. Es gibt mehr Wege, als die meisten kennen:

  • Ratenzahlung direkt mit der Praxis. Wird häufiger gewährt, als gefragt wird — aber nur, wenn man vor der Behandlung darüber spricht.
  • Etappierung nach Dringlichkeit. Was Schmerzen verursacht oder den Zahn gefährdet, zuerst; Ästhetik später. Ein guter Behandlungsplan weist diese Reihenfolge aus.
  • Sozialdienst der Wohngemeinde. Bei knappem Budget können zahnmedizinisch notwendige Behandlungen ganz oder teilweise übernommen werden.
  • Stiftungen und Hilfsfonds. Mehrere Schweizer Stiftungen unterstützen bei Zahnbehandlungen in Notlagen; der Sozialdienst kennt die zuständigen Stellen.

Fünf Hebel, die die Rechnung senken

1. Kostenvoranschlag mit Einzelpositionen verlangen

Ab etwa CHF 1000 gehört ein schriftlicher Kostenvoranschlag zum Standard. Entscheidend ist, dass er Einzelpositionen ausweist statt einer Pauschale — sonst lässt sich nicht erkennen, ob ein Preisunterschied auf anderer Leistung oder nur auf anderem Honorar beruht.

2. Zweitmeinung einholen

Besonders bei Wurzelbehandlung, Kronen und Implantaten gehen die Behandlungsvorschläge auseinander — manchmal zwischen «Zahn erhalten» und «Zahn ziehen». Unsere zahnärztliche Zweitmeinung ist kostenlos und innerhalb von 48 Stunden da.

3. Nach dem Taxpunktwert fragen

Siehe oben. Es ist der einzelne Faktor mit der grössten Wirkung auf den Honoraranteil.

4. Materialvarianten prüfen

Im Seitenzahnbereich ist Metallkeramik weiterhin eine solide Lösung und günstiger als Zirkon. Bei Implantaten liegen zwischen einem soliden Standardsystem und einem Premium-System mehrere hundert Franken je Zahn — beides kann richtig sein, aber es sollte eine bewusste Entscheidung sein.

5. Bei grösseren Versorgungen mit dem Ausland vergleichen

Bei einer einzelnen Füllung lohnt sich das nicht. Ab rund CHF 3000 Behandlungssumme verschiebt sich das Verhältnis deutlich.

Der Vergleich mit dem Ausland

Was im Ausland günstiger wird, ist nicht das Material — Keramik, Titan und Implantatsysteme kosten überall ungefähr dasselbe und stammen oft von denselben Herstellern. Günstiger wird die Arbeitszeit: die der Praxis und die des Dentallabors.

Richtpreise, Stand 2026. Ungarn, Serbien und Türkei sind die drei Destinationen von Dentalreise.
BehandlungSchweizUngarnSerbienTürkei
Implantat (Premium)CHF 4800ab CHF 1600ab CHF 1400ab CHF 1200
Krone (Zirkon)CHF 1800ab CHF 720ab CHF 620ab CHF 540
Veneer (Keramik)CHF 1600ab CHF 640ab CHF 560ab CHF 480
WurzelbehandlungCHF 1200ab CHF 380ab CHF 320ab CHF 280
ZahnaufhellungCHF 800ab CHF 340ab CHF 300ab CHF 280

Welches Land für welche Behandlung am besten passt, hängt von Anreise, EU-Status und Behandlungsart ab — der Ländervergleich geht das durch. Und wenn Sie bereits eine Schweizer Offerte in der Hand halten, können Sie sie hochladen und erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Gegenofferte auf Basis derselben Positionen. Erst dann vergleichen Sie tatsächlich dieselbe Behandlung.

Häufige Fragen

Was kostet eine Kontrolle beim Zahnarzt in der Schweiz?

Eine Kontrolluntersuchung kostet je nach Praxis und Aufwand rund CHF 100 bis 200. Röntgenbilder kommen mit CHF 30 bis 120 dazu, die Dentalhygiene wird separat mit CHF 150 bis 250 verrechnet.

Warum sind Zahnärzte in der Schweiz so teuer?

Weil der grösste Anteil der Rechnung Arbeitszeit ist — die der Praxis und die des Zahntechnikers. Schweizer Löhne, Mieten und Laborkosten liegen deutlich über denen der Nachbarländer. Dazu kommt der frei festgelegte Taxpunktwert zwischen CHF 1.00 und 1.70, aus dem sich bei identischer Leistung Unterschiede von bis zu 70 Prozent auf den Honoraranteil ergeben.

Zahlt die Grundversicherung Zahnarztkosten?

In aller Regel nicht. Nur drei enge Ausnahmen nach Art. 31 KVG sind gedeckt: schwere, nicht vermeidbare Erkrankung des Kausystems, Zahnschäden als Folge einer anderen schweren Erkrankung und Behandlungen, die zur Therapie einer schweren Allgemeinerkrankung nötig sind. Karies, Kronen, Brücken und Implantate fallen nicht darunter.

Kann man Zahnarztkosten von den Steuern abziehen?

Ja, als Krankheitskosten — bei der direkten Bundessteuer, soweit sie fünf Prozent des Nettoeinkommens übersteigen und Sie sie selbst getragen haben. Kantonale Schwellen können abweichen. Grössere Behandlungen möglichst im selben Steuerjahr abschliessen, sonst wird die Schwelle in keinem der Jahre überschritten.

Ab welcher Summe lohnt sich eine Behandlung im Ausland?

Ab rund CHF 3000 Behandlungssumme. Darunter steht der Reiseaufwand in keinem guten Verhältnis zur Ersparnis. Darüber wächst die Ersparnis mit dem Umfang, während der Reiseaufwand gleich bleibt — bei einer Vollsanierung sprechen wir von fünfstelligen Beträgen.

Quellen und Grundlagen
  1. Zahnarzttarif der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO (Taxpunktsystem)
  2. Art. 31 KVG — Zahnärztliche Behandlungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
  3. Krankheitskostenabzug nach DBG, Selbstbehalt fünf Prozent des Nettoeinkommens
  4. Eigene Preiserhebung bei den Partnerkliniken, Stand 2026
Redaktion Dentalreise, Bern

Wir vermitteln seit 2018 Zahnbehandlungen in Ungarn, Serbien und der Türkei. Jede Partnerklinik wird einmal jährlich von unserem Zahnärztekollegium in Bern persönlich besucht und auditiert. Dieser Artikel ersetzt keine zahnärztliche Beratung — die Grundlage jeder Behandlung ist bei uns die kostenlose Voruntersuchung in Bern.

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