Jede zahnärztliche Leistung hat im SSO-Tarif eine feste Anzahl Taxpunkte. Den Frankenbetrag ergibt erst die Multiplikation mit dem Taxpunktwert — und den legt die Praxis für Privatpatienten selbst fest. Für Sozialversicherungen beträgt er CHF 1.00, für Privatpatienten darf er höchstens CHF 1.70 betragen. Eine korrekte Offerte weist Positionstext, Zahnnummern, Taxpunkte und Taxpunktwert getrennt aus. Fehlt eine dieser Angaben, vergleichen Sie Pauschalen statt Leistungen.
Wie sich der Betrag errechnet
Grundlage ist der Zahnarzttarif der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO. Darin hat jede Leistung eine feste Anzahl Taxpunkte, die den Aufwand abbildet — eine einfache Füllung wenige, eine chirurgische Extraktion viele. Diese Punktzahl ist nicht verhandelbar und in jeder Praxis gleich.
Verhandelbar ist der zweite Faktor: der Taxpunktwert. Er sagt, wie viele Franken ein Punkt kostet, und die Praxis legt ihn für Privatpatienten selbst fest.
Anzahl Taxpunkte × Taxpunktwert = Betrag der Position. Bei 300 Taxpunkten und einem Taxpunktwert von CHF 1.00 sind das CHF 300. Bei einem Taxpunktwert von CHF 1.70 sind es CHF 510 — für exakt dieselbe Leistung.
Welcher Taxpunktwert gilt
| Fall | Taxpunktwert | Anmerkung |
|---|---|---|
| Sozialversicherungen (IV, UV, MV) | CHF 1.00 | Fest vorgegeben |
| Privatpatienten | variabel, höchstens CHF 1.70 | Nach unten frei, nach oben gedeckelt |
Zwischen CHF 1.00 und CHF 1.70 liegen 70 Prozent Unterschied — auf die gesamte Behandlung gerechnet oft mehrere tausend Franken. Das ist kein Hinweis auf unterschiedliche Qualität, sondern schlicht die Preispolitik der Praxis. Praxen in teuren Lagen mit hohen Raumkosten liegen typischerweise höher.
Der Taxpunktwert ist eine öffentliche Angabe. Sie dürfen danach fragen, bevor die Behandlung beginnt, und jede seriöse Praxis nennt ihn ohne Zögern.
Was in einer korrekten Offerte stehen muss
- Positionstext — was genau gemacht wird, nicht nur «Sanierung Oberkiefer».
- Zahnnummern — an welchem Zahn. Ohne sie lässt sich später nicht prüfen, ob die Leistung erbracht wurde.
- Anzahl Taxpunkte je Position.
- Der angewandte Taxpunktwert, klar ausgewiesen.
- Material- und Laborkosten getrennt — sie laufen nicht über Taxpunkte.
Fehlt einer dieser Punkte, ist die Offerte nicht vergleichbar. Eine Pauschale von «CHF 8500 für die Sanierung» sagt Ihnen nichts darüber, ob der Betrag angemessen ist.
Die Posten, bei denen sich das Nachrechnen lohnt
Drei Stellen verdienen besondere Aufmerksamkeit:
Die Laborkosten. Sie laufen nicht über Taxpunkte, sondern werden separat weitergegeben. Bei einer Krone machen sie oft die Hälfte des Betrags aus. Ein Beleg des Labors sollte auf Wunsch vorliegen.
Der Knochenaufbau bei Implantaten. Ist er enthalten oder nicht? Das ist der häufigste Grund, warum zwei Offerten weit auseinanderliegen — und er steht oft nur als Nebensatz in der Offerte. Mehr dazu hier.
Mehrfach angesetzte Sitzungen. Manche Leistungen werden je Sitzung abgerechnet. Wenn eine Behandlung über mehr Termine verteilt wird als nötig, steigt der Betrag, ohne dass mehr geleistet wird.
Was Sie dürfen
Sie dürfen den Taxpunktwert vor der Behandlung erfragen. Sie dürfen eine Offerte mit Einzelpositionen verlangen statt einer Pauschale. Sie dürfen eine zweite Meinung einholen, ohne Ihr Behandlungsverhältnis zu gefährden. Und Sie dürfen die Rechnung im Nachhinein prüfen: Wurden alle Positionen tatsächlich erbracht, und stimmt der verrechnete Taxpunktwert mit dem kommunizierten überein?
Nichts davon ist ein Misstrauensvotum. Der Zahnarzttarif ist öffentlich, und ein transparentes Vorgehen ist Teil einer seriösen Behandlung.
Der Vergleich mit dem Ausland
Im Ausland gibt es kein Taxpunktsystem; dort wird pro Leistung abgerechnet. Das macht den Vergleich einfacher, aber nur, wenn Sie die Schweizer Offerte in Einzelpositionen vorliegen haben — sonst vergleichen Sie eine Pauschale mit einer Liste.
Genau das machen wir, wenn Sie uns Ihre Offerte schicken: Wir stellen Position für Position gegenüber, was dieselbe Arbeit in unseren Partnerkliniken kostet, inklusive Flug und Hotel. Antwort innerhalb von 24 Stunden, und wenn Ihre Schweizer Offerte fair kalkuliert ist, sagen wir Ihnen das ebenso deutlich.
Häufige Fragen
Was ist ein Taxpunkt beim Zahnarzt?
Eine Recheneinheit aus dem Zahnarzttarif der SSO. Jeder zahnärztlichen Leistung ist eine feste Anzahl Taxpunkte zugeordnet, die den Aufwand abbildet. Diese Zahl ist in jeder Praxis gleich — erst die Multiplikation mit dem Taxpunktwert ergibt den Frankenbetrag.
Wie hoch ist der Taxpunktwert?
Für Sozialversicherungen beträgt er fest CHF 1.00. Für Privatpatienten legt ihn die Praxis selbst fest: nach unten frei, nach oben auf höchstens CHF 1.70 begrenzt. Zwischen CHF 1.00 und CHF 1.70 liegen 70 Prozent Preisunterschied für dieselbe Leistung.
Was muss in einer Zahnarzt-Offerte stehen?
Positionstext, Zahnnummern, Anzahl Taxpunkte je Position, der angewandte Taxpunktwert sowie Material- und Laborkosten getrennt ausgewiesen. Fehlt eine dieser Angaben, ist die Offerte nicht mit einer anderen vergleichbar.
Darf ich nach dem Taxpunktwert fragen?
Ja, jederzeit und vor Behandlungsbeginn. Der Zahnarzttarif ist öffentlich und jede seriöse Praxis nennt ihren Taxpunktwert ohne Zögern. Er sollte ausserdem auf der Offerte ausgewiesen sein.
Warum sind Laborkosten separat?
Weil sie nicht über Taxpunkte abgerechnet werden, sondern als Fremdleistung weitergegeben. Bei einer Krone machen sie oft die Hälfte des Betrags aus. Sie dürfen den Laborbeleg verlangen.
Kann ich meine Offerte prüfen lassen?
Ja. Laden Sie sie bei uns hoch — wir stellen Position für Position gegenüber, was dieselbe Arbeit in unseren Partnerkliniken kostet, inklusive Flug und Hotel. Antwort innerhalb von 24 Stunden, kostenlos und unverbindlich.
- Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO — Zahnarzttarif, Taxpunkte und Taxpunktwert.
- Stiftung für Konsumentenschutz — Zahnbehandlungen: Was gilt es zu beachten?
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 31 — zahnärztliche Behandlungen zulasten der Grundversicherung.
- Preisangaben Partnerkliniken Dentalreise, Stand September 2026.